Konditionen    

Unsere Konditionen


§ 1 Vetragsgrundlage

 

Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

 

§ 2 Allgemein

 

shm-doerner beansprucht sämtliche Urheberechte auf allen Seiten.

Dies gilt nicht für Inhalte, die zu Werbezwecken oder aus anderen Gründen auf

shm-doerner.de platziert und bereits urheberrechtlich geschützt sind.

Für alle auf http://www.shm-doerner.de platzierten Fremdinhalte liegt ein allgemeines Einverständnis oder ein Einverständnis im Speziellen vor.

                        

§ 3 Preise/Angebote

 

(1) Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise behalten Gültigkeit, sofern die Ausführung des Auftrags innerhalb der nächsten drei Monate erfolgt.

 

(2) Bestellaufträge werden ausschließlich per Vorkasse abgewickelt.

 

(3) shm-doerner arbeitet grundsätzlich nach Stundenanzahl. Der zugrunde gelegte Stundensatz beträgt 45 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

 

(4) Im Bereich Rechnerbau verlangt shm-doerner eine Rechnerbaupauschale von 150 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.

Enthalten sind hierbei folgende Leistungen:

Beratung, Angebotseinholung und Bestellung, Zusammenbau, Installation und Konfiguration, Stabilitätstests und Auslieferung innerhalb der Orte Plochingen, Baltmannsweiler, Lichtenwald, Hohengehren, Wernau, Altbach, Deizisau, Ebersbach/Fils und Hochdorf.

 

(5) Integration von Rechnern oder Servern in ein bestehendes Netzwerk wird unter Zugrundelegung des Stundensatzes von 45 Euro gesondert berechnet.

 

(6) Lösungen für Unternehmen

Bei Lösungen für Unternehmen wird grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.

Pauschalbetragsvereinbarungen sind möglich.

 

(7) Content Management

Bei Arbeiten mit Content Management Systemen wird grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.

Pauschalbetragsvereinbarungen sind möglich.

Webseitenerstellung mit Typo3 beinhaltet grundsätzlich die Installation eines CMS und Konfiguration, die Integration einer Designvorlage und die entsprechneden Anpassungen und das Anlegen und Einrichten eines oder mehrer Benutzer zur selbständigen Verwaltung von Web Site Inhalten.

Desweitern übernehmen wir die Beantragung einer Domain und deren Einrichtung inklusive der Installation eines oder mehrer Email Accounts.

 

(8) Server

Unser Service beinhaltet die Beratung, Angebotseinholung und Bestellung, Zusammenbau und Auslieferung innerhalb der Orte Plochingen, Baltmannsweiler, Lichtenwald, Hohengehren, Wernau, Altbach, Deizisau, Ebersbach/Fils und Hochdorf.

Zusammenbau, Installation, Konfiguration und Stabilitätstests werden grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.

Pauschalbeträge können grundsätzlich vereinbart werden.

 

(9) Notfallhilfe

Bei Problem-PC Analysen wird grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.

Unser Service umfasst sowohl die Soft- als auch Hardware seitige Analyse, Korrekturen,  Teilebestellungen und Auslieferung innerhalb der Orte Plochingen, Baltmannsweiler, Lichtenwald, Hohengehren, Wernau, Altbach, Deizisau, Ebersbach/Fils und Hochdorf.

 

§ 4 Lieferzeiten/Lieferverzug

 

(1) Lieferzeiten sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden.

 

(2) Der Käufer hat erst nach Ablauf von 10 Tagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu bestimmen.

 

(3) Ein dem Käfer zustehender Schadenersatzanspruch aus §326 BGB beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf max 10% des vereinbarten Kaufpreises.

 

§ 5 Versand/Gefahrtragung

 

(1) Mit der Übergabe des Vertragsgegenstandes  an die den Transport ausführende Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

 

Die Gefahr des zufälligen Übergangs geht schon vor diesem Termin auf den Käufer über, wenn der Versand, trotz Versandbereitsschaft, auf Wunsch des Käufers verzögert wird.

 

(2) Während des Transports wird die Ware auf Wunsch des Käufers auf seine Rechnung versichert.

 

§ 6 Eigentumsübergang

 

(1) Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.

 

(2) Der Verkäufer ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht,oder Ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht.

 

(3) Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt stehts als Rücktritt vom Vertrag.

 

§ 7 Gewährleistung

 

Soweit die Ware Mängel aufweist, leistet der Verkäufer Ersatz oder bessert nach.

Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die dritte Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu. Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

 

§ 8 Zahlungsbedingungen

 

(1) Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.

 

(2) Ausschließlich der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Käufers vorzunehmen. Eventuell anders lautende Bestimmungen des Käufers sind ungültig.