Unsere Konditionen
§ 1 Vetragsgrundlage
Der Vertrag zwischen
den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
§ 2 Allgemein
shm-doerner
beansprucht sämtliche Urheberechte auf allen Seiten.
Dies gilt nicht für
Inhalte, die zu Werbezwecken oder aus anderen Gründen auf
shm-doerner.de
platziert und bereits urheberrechtlich geschützt sind.
Für alle auf
http://www.shm-doerner.de platzierten Fremdinhalte liegt ein allgemeines
Einverständnis oder ein Einverständnis im Speziellen vor.
§ 3 Preise/Angebote
(1) Die bei
Vertragsabschluss vereinbarten Preise behalten Gültigkeit, sofern die
Ausführung des Auftrags innerhalb der nächsten drei Monate erfolgt.
(2) Bestellaufträge
werden ausschließlich per Vorkasse abgewickelt.
(3) shm-doerner
arbeitet grundsätzlich nach Stundenanzahl. Der zugrunde gelegte Stundensatz
beträgt 45 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
(4) Im Bereich Rechnerbau
verlangt shm-doerner eine Rechnerbaupauschale von 150 Euro zzgl. Mehrwertsteuer.
Enthalten sind
hierbei folgende Leistungen:
Beratung,
Angebotseinholung und Bestellung, Zusammenbau, Installation und Konfiguration,
Stabilitätstests und Auslieferung innerhalb der Orte Plochingen,
Baltmannsweiler, Lichtenwald, Hohengehren, Wernau, Altbach, Deizisau,
Ebersbach/Fils und Hochdorf.
(5) Integration
von Rechnern oder Servern in
ein bestehendes Netzwerk wird unter Zugrundelegung des Stundensatzes von 45
Euro gesondert berechnet.
(6) Lösungen für
Unternehmen
Bei Lösungen für
Unternehmen wird grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.
Pauschalbetragsvereinbarungen
sind möglich.
(7) Content
Management
Bei Arbeiten mit
Content Management Systemen wird grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.
Pauschalbetragsvereinbarungen
sind möglich.
Webseitenerstellung
mit Typo3 beinhaltet grundsätzlich die Installation eines CMS und
Konfiguration, die Integration einer Designvorlage und die entsprechneden
Anpassungen und das Anlegen und Einrichten eines oder mehrer Benutzer zur
selbständigen Verwaltung von Web Site Inhalten.
Desweitern
übernehmen wir die Beantragung einer Domain und deren Einrichtung inklusive der
Installation eines oder mehrer Email Accounts.
(8) Server
Unser Service
beinhaltet die Beratung, Angebotseinholung und Bestellung, Zusammenbau und
Auslieferung innerhalb der Orte Plochingen, Baltmannsweiler, Lichtenwald,
Hohengehren, Wernau, Altbach, Deizisau, Ebersbach/Fils und Hochdorf.
Zusammenbau,
Installation, Konfiguration und Stabilitätstests werden grundsätzlich nach
Stundenanzahl abgerechnet.
Pauschalbeträge
können grundsätzlich vereinbart werden.
(9) Notfallhilfe
Bei Problem-PC
Analysen wird grundsätzlich nach Stundenanzahl abgerechnet.
Unser Service
umfasst sowohl die Soft- als auch Hardware seitige Analyse, Korrekturen, Teilebestellungen und Auslieferung innerhalb
der Orte Plochingen, Baltmannsweiler, Lichtenwald, Hohengehren, Wernau,
Altbach, Deizisau, Ebersbach/Fils und Hochdorf.
§ 4 Lieferzeiten/Lieferverzug
(1) Lieferzeiten
sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden.
(2) Der Käufer hat
erst nach Ablauf von 10 Tagen nach einem verbindlich vereinbarten Liefertermin
das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326 BGB zu
bestimmen.
(3) Ein dem Käfer
zustehender Schadenersatzanspruch aus §326 BGB beschränkt sich bei leichter
Fahrlässigkeit des Verkäufers auf max 10% des vereinbarten Kaufpreises.
§ 5 Versand/Gefahrtragung
(1) Mit der Übergabe
des Vertragsgegenstandes an die den
Transport ausführende Person geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den
Käufer über.
Die Gefahr des
zufälligen Übergangs geht schon vor diesem Termin auf den Käufer über, wenn der
Versand, trotz Versandbereitsschaft, auf Wunsch des Käufers verzögert wird.
(2) Während des
Transports wird die Ware auf Wunsch des Käufers auf seine Rechnung versichert.
§ 6 Eigentumsübergang
(1) Das Eigentum an
den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche
Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind.
Bis zu diesem
Zeitpunkt unterliegt der Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der
Ware, die Vertragsgegenstand geworden ist.
(2) Der Verkäufer
ist verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung,
Zurückbehaltungsrecht,oder Ähnliches) auf den Umstand hinzuweisen, dass die
Ware unter Eigentumsvorbehalt des Verkäufers steht.
(3) Der Verkäufer
ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers die Vorbehaltsware
auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt stehts als Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Gewährleistung
Soweit die Ware
Mängel aufweist, leistet der Verkäufer Ersatz oder bessert nach.
Mehrfache
Nachbesserungen sind zulässig. Soweit allerdings auch die dritte Nachbesserung
fehlschlägt, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen sind
zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(2) Ausschließlich
der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer
Verbindlichkeiten des Käufers vorzunehmen. Eventuell anders lautende
Bestimmungen des Käufers sind ungültig.


